Die Verpflichtungserklärung – dein unkomplizierter Weg zum Visum für Deutschland
Warum ist dieses Thema für dich wichtig?
Wer in Deutschland Deutsch lernen möchte, muss der Botschaft nachweisen, dass die Finanzierung gesichert ist. Wenn du kein eigenes Vermögen für ein Sperrkonto hast, ist die Verpflichtungserklärung (Bürgschaft) oft der einfachste Weg. In diesem Artikel erfährst du alles Wichtige über dieses Dokument. So kannst du deinen Deutsch-Sprachkurs am German Institute sicher planen.
Was ist eine Verpflichtungserklärung?
Bei einer Verpflichtungserklärung unterschreibt eine dritte Person (ein Freund oder Verwandter mit Wohnsitz in Deutschland) beim Ausländeramt, dass sie für alle deine Lebenshaltungskosten aufkommt.
Wichtig für den Bürgen: Die Haftung umfasst nicht nur Miete und Verpflegung, sondern im Ernstfall auch medizinische Kosten oder die Kosten einer unfreiwilligen Ausreise.
Die offiziellen Regelungen findest du beim
Wer kann eine Verpflichtungserklärung unterschreiben?
Die Person, die für dich unterschreibt, nennt man Gastgeber oder Bürge.
Das kann sein:
- ein Freund
- ein Familienmitglied
- ein Bekannter
Diese Person muss:
- einen festen Wohnsitz in Deutschland haben
- ein regelmäßiges Einkommen nachweisen
- persönlich zur Ausländerbehörde gehen
Welche Kosten werden bei einer Verpflichtungserklärung übernommen?
Mit der Verpflichtungserklärung übernimmt dein Gastgeber eine große Verantwortung. Im Notfall zahlt er oder sie für:
- Essen und Unterkunft
- Kleidung und Taschengeld
- Arztbesuche oder Medikamente (wenn keine Versicherung besteht)
- die Rückreise in dein Heimatland
Welche Dokumente muss der Bürge vorlegen?
Damit die Verpflichtungserklärung ausgestellt werden kann, verlangt die Ausländerbehörde bestimmte Unterlagen. Meistens sind das:
-
Einkommensnachweis: Die letzten drei Gehaltsabrechnungen.
-
Wohnraumnachweis: Mietvertrag oder Grundbuchauszug.
-
Identität: Personalausweis oder Reisepass.
-
Bonitätsprüfung: Das Nettoeinkommen muss hoch genug sein, um deinen Lebensunterhalt (zzgl. eigener Unterhaltspflichten) abzudecken. Details zur Prüfung der Bonität bietet das
Serviceportal Baden-Württemberg
- Angaben zum Gast
- Name, Geburtsdatum, Nationalität
- Kopie des Reisepasses
- Nachweis über den Aufenthaltszweck z. B. die Anmeldebestätigung des Sprachkurses
- Wohnraumnachweis des Bürgen: Wichtig ist, dass dein Bürge nicht nur über genug Geld, sondern oft auch über ausreichend Wohnraum verfügen muss, falls du bei ihm wohnst. Das Amt prüft hierbei die Quadratmeterzahl der Wohnung im Verhältnis zur Anzahl der dort lebenden Personen.
Schritt für Schritt: So bekommst du eine Verpflichtungserklärung
Wenn du einen Deutsch-Sprachkurs in Deutschland besuchen möchtest, ist der Ablauf meist so:
- Anmeldung: Du meldest dich beim German Institute an und erhältst eine Kursbestätigung.
- Termin: Dein Gastgeber macht einen Termin bei der Ausländerbehörde (z. B. in Stuttgart).
- Prüfung: Die Behörde prüft das Einkommen des Gastgebers (Gehaltsabrechnungen).
- Gebühr: Die Verpflichtungserklärung kostet meist 29 Euro.
- Versand: Das Original-Dokument wird dir per Post zugeschickt.
- Visum: Du gehst mit dem Dokument zur deutschen Botschaft und beantragst dein Visum.
Vergleich: Sperrkonto oder Verpflichtungserklärung?
| Merkmal | Verpflichtungserklärung | Sperrkonto |
| Kapitalbedarf | Gering (ca. 29 € Gebühr) | Hoch (11.904 € Startkapital) |
| Voraussetzung | Bürge mit festem Einkommen | Eigenes Erspartes |
| Vorteil | Keine hohe Einzahlung nötig | Volle finanzielle Unabhängigkeit |
Die Kombination: Verpflichtungserklärung + Sperrkonto
In seltenen Fällen kann die Ausländerbehörde beides verlangen, wenn das Einkommen des Bürgen nur knapp über der Pfändungsgrenze liegt. Eine Teil-Verpflichtungserklärung kann dann die Kosten für die Krankenversicherung decken, während ein kleineres Sperrkonto den restlichen Lebensunterhalt sichert.
Profi-Tipps für ein erfolgreiches Visum
-
Das 6-Monate-Zeitfenster: Die Verpflichtungserklärung darf zum Zeitpunkt deines Visumstermins meist nicht älter als 6 Monate sein.
-
Krankenversicherung: Auch bei einer Bürgschaft verlangt die Botschaft eine Reisekrankenversicherung für die erste Zeit.
-
Originaldokument: Du musst das Originaldokument bei der Botschaft vorlegen, nicht nur eine Kopie
- Visumsablehnung: Sollte dein Visum trotz Verpflichtungserklärung abgelehnt werden, bleibt die Bürgschaft rechtlich bestehen, solange sie gültig ist. Der Bürge muss jedoch keine Zahlungen leisten, da du nicht nach Deutschland einreist. Es ist ratsam, das Originaldokument sicher aufzubewahren, falls du einen erneuten Antrag (Remonstration) stellst.
Hast du noch Fragen zum Visum? Keine Sorge, du musst den Weg nicht alleine gehen. Als Schüler des German Institute profitierst du von unserer Erfahrung. Wir helfen dir, die richtigen Unterlagen für die Botschaft vorzubereiten. Mach noch heute einen Beratungstermin!
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